Die BI hat mit der Abgabe der Stellungnahme/Einwendung am 12.01.2017 beim Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn Widerspruch gegen die „Öffentliche Bekanntmachung“ der Flächennutzungsplanänderung vom 24.11.2016 erhoben.
Begründung: mit dem Text „Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung sowie der Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planung“ wird ausgesagt, die Öffentlichkeit hätte bereits Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung usw. gehabt. Das ist aber im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung nicht der Fall. Die Aussage ist daher nicht richtig.
Wir sind der Auffassung, dass die öffentliche Bekanntmachung vom 24.11.2016 nur dann korrekt als Zustellung wirkt, wenn diese keine formellen Fehler aufweist. Im Falle der Bekanntmachung zur FNP-Änderung vom 24.11.2016 führte eine inhaltlich falsche Aussage dazu, dass der Öffentlichkeit suggeriert wurde, in der beschriebenen Sache bereits Gelegenheit zur Äußerung gehabt zu haben.
Daher fordert die Bürgerinitiative eine erneute und korrigierte „öffentliche Bekanntmachung“ mit öffentlicher Auslegung und Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.