Willkommen auf der Internetseite der BÜRGERINITIATIVE WALLDÜRN Für Mensch & Natur.

Die Bürgerinitiative (in der Folge BI) ist eine im Dezember 2016 gegründete Interessensgemeinschaft gegen die geplante Flächennutzungsplanänderung 2015 zur Bereitstellung von Gewerbeflächen im Bereich Großer Wald „Schöner Busch“ und „Löschenäcker“ in Walldürn, in der Größenordnung von 36,5 ha. Auch wenn sich im Laufe des Verfahrens die Gewerbefläche auf aktuell 10,78 ha verringert hat und die Planungsfläche „Löschenäcker“ nicht weiterverfolgt wird, so sollen immer noch 10,78 ha intakte Waldfläche (u.a. Erholungswald) im „Schönen Busch“ in Gewerbefläche umgewandelt werden. „Alternativlos“, so die Planer. Mit Nichten, wie die BI in den Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung immer wieder aufzeigt!

Durch den im August 2018 auf den Weg gebrachten Flächennutzungsplan 2030 (FNP 2030) für die gesamte Verbandsgemeinde und dem Vorhaben, in Walldürn eine 8,74 ha große Grünfläche mit Streuobstwiesenbeständen in eine Wohnbaufläche „Vorderer Wasen II“ umzuwandeln, setzt sich die BI auch für den Erhalt dieses ökologisch wertvollen und als Naherholungsraum und Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft ausgewiesenen Naturraums ein. Auch dieses Vorhaben wird als alternativlos dargestellt. Nein, sagt die BI auch hier und zeigt die Alternativen auf!

Wegen „aktuell entgegenstehender raumordnerischer Belange“ wurde das Areal „Vorderer Wasen II“ im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 nicht weiterverfolgt. Nun kommt eine geänderte Gebietsplanung von 7,3 ha durch die Hintertür der 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Gebietsänderung NOK-05 wird nun von den bislang gültigen regionalplanerischen Einschränkungen (Vorrangebiet für die Landwirtschaft und regionalar Grünzug) freigestellt.

Unterstützen sie uns, denn:

  • mit dem Verbandsindustriepark (VIP) und anderer, genehmigter Gewerbeflächen verfügt Walldürn über ausreichenden und zukunftsfähigen Raum für Industrie und Gewerbe.
  • der Flächenfrass in Form von immer mehr Gewerbe- und Wohnbauflächen entspricht nicht dem Flächensparziel des Landes und muss beendet werden.
  • Gewerbe- und Wohnbauflächen haben sich am tatsächlichen Bedarf zu orientieren. Innenentwicklungspotentiale haben Vorrang.
  • ökologisch sensible Bereiche, Biotope, Wälder und Streuobstwiesen müssen geschützt und dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • die Lebens- und Wohnqualität muss in Zeiten immer größer werdender äußerer Einflüsse geschützt werden.
  • wir fordern tragfähige, zukunftsorientierte Klimakonzeptze auch auf kommunaler Ebene.

Wir stehen für Öffentlichkeit und Transparenz!