FNP 2030 Leserbrief – „Auslagerung ein durchschaubarer Schachzug“

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Wie der Einladung zur Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn am 27.03.2018 unter TOP 2 zu entnehmen ist, wird die Teilfläche „Löschenäcker“ zurückgestellt und aus dem laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes herausgenommen.

Wer nun annimmt, der GVV hätte die Zeichen der Zeit erkannt und ließe von dem Vorhaben ab, den „Löschenäcker“ mit seiner vom Biotopschutzbund angelegten und gepflegten Streuobstwiese in Gewerbeflächen umzuwandeln, der irrt.

Die Teilfläche „Löschenäcker“ wird in die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen, welche sich unter dem Arbeitstitel „FNP 2030“ bereits in Planung befindet. Ein aus Sicht der Bürgerinitiative „Erhalt Schöner Busch – Löschenäcker“ und des Biotopschutzbundes Walldürn e.V. durchschaubarer Schachzug!

Während Hardheim in der GVV-Sitzung am 30.11.2017 noch gegen die FNP-Änderung im „Löschenäcker“ stimmte und Höpfingen sich enthielt, so dürfte dies bei einer zukünftigen Abstimmung im Zuge einer Generalüberholung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die gesamte Verbandsgemeinde deutlich schwieriger werden. Dann bestünden zwar immer noch die Bedenken, dass ein Walldürner Gewerbegebiet den Verbandsindustriepark schwächen würde. Der „Löschenäcker“ wäre dann aber geschickt im FNP 2030 verpackt. Und gegen diesen dürfte es kaum NEIN-Stimmen geben, da ein solches NEIN dann auch die eigene Gemeinde treffen würde.

Ein weiterer Grund, warum aus unserer Sicht der GVV das Problem „Löschenäcker“ in den FNP 2030 auslagern wird, liegt in der fehlenden Rechtssicherheit des bisherigen Verfahrens. Diese wird im Einladungstext mit dem Passus „Vermeidung von Verzögerungen im Verfahrensablauf“ deutlich gemacht. Der Vorwurf der Bürgerinitiative und des Biotopschutzbundes, dass ein Walldürner Mitglied der Verbandsversammlung an der GVV-Abstimmung am 30.11.2017 und ggf. auch bei der Abstimmung am 03.05.2016 nicht hätte teilnehmen dürfen, konnte bislang seitens des GVV nicht stichhaltig widerlegt werden. Somit wäre das Beschlussverfahren rechtlich anfechtbar und stellt damit ein Risiko dar. Statt aber Verfahrensfehler einzuräumen, geht man hier den Weg des vermeintlich geringsten Widerstandes und verlagert das Geschehen.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Leserbrief zu einer Diskussion in der GVV-Sitzung am 27.03.2018 anregt. Denn hier wird Personal, Zeit und Geld mit Strategiespielchen vergeudet, das an anderer Stelle weitaus sinnvoller angebracht wäre.

Martin Kuhnt (Für die Bürgerinitiative)
Bernhard Spreitzenbarth (Für den Biotopschutzbund)