„Versäumnisse der Verwaltung bremsen Ausweisung des geplanten Gewerbegebiets „Schöner Busch“ für mögliche P&G-Erweiterung“
Zitat aus der Rhein-Neckar-Zeitung vom 23.11.2018
Bereits im Januar 2017 hat das Regierungspräsidium Freiburg darauf hingewiesen, dass: nach Anlage 1 Nr. 17.2.1 UVPG bei Waldrodungen ab 10 ha Flächenumfang eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen ist.
Auch das Landratsamt hat in seiner Stellungnahme vom Januar 2017 darauf hingewießen: Der Antrag auf Waldumwandlungserklärung gem. § 10 LWaldG ist vom GVV Hardheim-Walldürn über die untere Forstbehörde dem Regierungspräsidium Freiburg, Forst BW, Ref. 82, zur Genehmigung vorzulegen. Im Antrag müssen folgende Informationen/Punkte enthalten sein: Konkrete Darstellung der betroffenen Flurstücke nach Lage und Flächengröße, Ergebnis der Alternativenprüfung, forstrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, forstrechtliches Ausgleichskonzept, Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung sowie Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Man hat aber offensichtlich versäumt, eine solche UVP zu beauftragen. In der GVV-Sitzung vom 22.11.2018 hat man dann die Ratsmitglieder – aus unserer Sicht – in den Ausführungen bewusst über das Versäumnis im Unklaren gelassen und die Notwendigkeit einer UVP als Ergebnis der jüngsten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange dargestellt.