Innerhalb des geplanten Gewerbegebiets „Löschenäcker“ befindet sich eine vom Biotopschutzbund Walldürn 2009 angelegte und mit Fördermitteln unterstütze Streuobstwiese von ca. 1,4 ha mit teils seltenen Obstsorten, angrenzend mehrere vom LUBW kartierte Trockenbiotope. Die Streuobstwiese wurde 2014 mit dem Landesnaturschutzpreis ausgezeichnet. Das auf Restflächen angelegte Biotop unterteilt die ohnehin eher schmale Planungsfläche „Löschenäcker“ ungünstig in nord-südlicher Richtung. Kaum vorstellbar, dass bei einer wirtschaftlichen Erschließung diese Streuobstareal erhalten werden kann, geschweige denn seine Funktion als Naturschutzfläche auch in Bezug auf Vogel- und Insektenstandort erfüllen kann.
Nach §15 (1) (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind.
Deshalb! Industrie- und Gewerbe in den Verbandsindustriepark (VIP).