Mit Überraschungen haben wir Zuhörer der Bürgerinitiative „Erhalt Schöner Busch – Löschenäcker und des Biotopschutzbundes Walldürn e.V. bei der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbands am 27.03.2018 nicht gerechnet. Doch gab es sie die kritischen Stimmen, die weiterhin eine Schwächung des VIP durch ein eigenes Walldürner Gewerbegebiet im Löschenäcker befürchten. Es gab sie die Stimme, die einen Schutzstatus für die Streuobstwiese und einen „behutsamen“ Umgang mit der Teilfläche Schöner Busch für die Ausweitung von Procter & Gamble forderte. Eigentlich ein Grund zur Hoffnung. Doch es gab auch sie die immer gleichen, ausweichenden und beschwichtigenden Antworten seitens des GVV-Vorsitzenden.
Aufgefallen ist auch, dass niemand der anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung die Frage stellte, warum die Auslagerung des Löschenäckers aus der bisherigen Planung mit der „Vermeidung von Verzögerungen im weiteren Verfahrensablauf“ begründet wird. Hat man doch schon viel Zeit und Geld in das bisherige Prozedere investiert. Und das, obwohl der Verbandsvorsitzende Markus Günther einen Grund, nämlich unseren Verdacht, dass ein Mitglied bei den vorangegangenen Abstimmungen befangen war, kategorisch ausschloss. Befremdlich war, dass besagtes Mitglied sein Mandat nutze und den Biotopschutzbund öffentlich beschuldigte, man hätte ihn beim Landratsamt dieser Befangenheit beschuldigt. Vielmehr ist zutreffend, dass die BI und der Biotopschutzbund an den GVV eine Bitte mit der Prüfung einer möglichen Befangenheit gestellt haben. Dieser Verdacht, dass ein Neffe des Mitglieds im Teilgebiet Löschenäcker ein Grundstück besitzt wurde durch Recherchen der FN bestätigt. Eine Auswirkung auf das Verfahren soll diese Tatsache laut GVV-Vorsitzendem aber nicht haben.
Aus Sicht des GVV scheint das Verfahren nun in geordneten Bahnen. Befangenheitsverdacht vom Tisch, die Kritiker aus den eigenen Reihen im Griff und den Bebauungsplan bereits vor Augen.
Nicht so für die Bürgerinitiative und den Biotopschutzbund. Bislang liegen uns keine stichhaltigen Argumente oder gar Beweise vor, die ein rechtssicheres Verfahren gewährleistet hätten. Und da ist es aus unserer Sicht nicht ausreichend, das Geschehen einfach nur zu verlagern, denn allen Entscheidungen und weiteren Beschlüssen liegen die voran gegangenen Beschlüsse zu Grunde und diese wurden bislang nicht aufgehoben. Die Sitzung des GVV hat jedenfalls nicht dazu geführt, uns als BI und Biotopschutzbund von der Notwendigkeit weiterer Gewerbegebiete außerhalb des VIP zu überzeugen.
Wir sind vielmehr vom bisherigen Verlauf des Verfahrens und seiner angeblichen Rechtssicherheit beeindruckt und das die Verbandsversammlung dies so mitträgt. Denn die FNP-Änderung wurde mit nachweislich falschen Argumenten seitens des GVV auf den Weg gebracht. Da hilft ein Blick zurück! In der Begründung zur Fortschreibung der FNP-Änderung vom 14.10.2016 heißt es (Zitat): „Die Fläche wird zur Erweiterung der Betriebsstätte [Procter & Gamble] benötigt, da in den nächsten 5 Jahren die komplette Produktionsverlagerung von Kronberg nach Walldürn erfolgt. Rund 250 Bedienstete des Werkes Kronberg haben sich bereit erklärt, in Walldürn weiter für das Unternehmen Procter & Gamble auf dem noch zu erschließenden Baugelände tätig zu sein. Hierfür ist die Ausweisung des westlichen Teilbereichs vorgesehen.“ Nichts von dem entsprach den Tatsachen, wie P&G selbst bestätigte. Heute wird nur noch allgemeingültig mit „Sicherung des Wirtschafts- und Unternehmensstandorts sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen“ argumentiert.