Unter der Überschrift „Gegner beanstanden Interessenkonflikt“ bestätigen Recherchen der Fränkischen Nachrichten den Verdacht der Bürgerinitiative und des Biotopschutzbundes, dass ein Walldürner Mitglied der Verbandsversammlung bei der Abstimmung am 30.11.2017 befangen war. Wie die Verbandsverwaltung mit ihrem Vorsitzenden Markus Günther zu der Schlussfolgerung kommt, dass „eine Befangenheit im Rechtssinn in diesem Fall nicht vorliegt“ bleibt deren Geheimnis, denn wie es zu dieser Einschätzung kommt, wurde nicht beantwortet.
FAKTENCHECK:
Es entspricht der Tatsache und das haben die Recherchen der Fränkischen Nachrichten bestätigt, dass ein Neffe eines Walldürner Mitglieds der Verbandsversammlung im Planungsgebiet „Löschenäcker“ ein Flurstück besitzt und bei einer Änderung in Gewerbefläche von steigenden Grundstückspreisen profitieren könnte.
Richtig benannt ist auch, dass gegen die Flächennutzungsplanänderung in der jetzigen Phase durch die Bürgerinitiative und den Biotopschutzbund keine Rechtsmittel eingelegt werden können. Was aber nicht ausschließt, dass gegen ein fehlerhaftes Verfahren durchaus der Rechtsweg beschritten werden kann.