Mit der Stellungnahme der BI wurde auch gegen die öffentliche Bekanntmachung vom 26.11.2016 Widerspruch eingelegt (siehe Beitrag). Diesem Widerspruch hat man nun offensichtlich stattgegeben, denn in der Presse und auf der Internetseite des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürm findet man eine überarbeitete Version vom 10.06.2017 (zur Seite des GVV).
Stein des Anstosses war die Aussage in der öffentlichen Bekanntmachung vom 26.11.2017, dass die Bevölkerung „erneut“ die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gehabt hätte, was nicht der Tatsache entsprach.
Hier können sie in einer pfd-Datei die Bekanntmachungen vergleichen (Quelle ist jeweils die Ausgabe in den Fränkischen Nachrichten).
Wer glaubt, dass der GVV der BI mitgeteilt hätte, dass man auf deren Widerspruch eingegangen ist, der irrt. Wie war das nochmal in der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 07.04.2017:
Dem GVV ist Transparenz, Öffentlichkeit und Kommunikation ein wichtiges Anliegen im Verfahren!