FNP 2030 – „Löschenäcker“ wird keine Gewerbefläche

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Beitrag / FNP2030

in der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 wurde mitgeteilt, dass der „Löschenäcker“ nicht weiter als gewerbliche Fläche (14,89 ha) weiterverfolgt werden soll und aus dem Flächennutzungsplan-Verfahren 2030 herausgenommen wird.

Somit haben wir hier einen großen Teilerfolg erzielt und danken allen, die sich ebenfalls gegen den Löschenäcker und für den VIP als Gewerbestandort ausgesprochen haben.

Die Gründe:

  • Plausibilität des Bedarfs wird in Frage gestellt
  • Kernflächen, Kern- und Suchräumen des landesweiten Biotopverbunds
  • Besondere naturschutzfachliche Bedeutung
  • Negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Sprung über die B27)
  • Streuobstwiesenprojekt des Biotopschutzbundes Walldürn e. V.
  • Angrenzende gesetzlich geschützte Biotope
  • Nähe zu FFH-Gebiet „Odenwaldtäler zwischen Schloßau und Walldürn“, Nr. 6421-311 und Vogelschutzgebiet „Lappen bei Walldürn“, Nr. 6422-401: Erforderlichkeit einer Natura-2000-Vorprüfung
  • Anbauverbotszone zur B 27 (20 m)
  • Keine direkte Anbindung an die B 27 möglich. Verkehrliche Anbindung muss über die Zufahrtsstraße der Bundeswehr erfolgen.
  • Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes „Marsbachbrunnen“
Quelle: Tischvorlage Gemeinderatssitzung 27.11.2018
Kartenmaterial: Landesanstalt für Umwelt BW – Darstellung: Bürgerinitiative