„Die Fläche wird aus ökologischen und bedarfstechnischen Gründen nicht weiterverfolgt.“ So lapidar und mit einem Satz endet ein jahrelanges Ringen um den „Löschenäcker“. Er findet sich in der Begründung zum Flächennutzungsplan 2030 (FNP 2030), welcher am 28.05.2020 durch die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn gebilligt wurde. Die Gewerbebaufläche „Löschenäcker“ wird nicht weiter verfolgt und herausgenommen. Ein großer Teilerfolg für die Bürgerinitiative, den Biotopschutzbund Walldürn e.V. und die Freien Wähler Walldürn, welche den Löschenäcker als Gewerbestandort ebenfalls ablehnten. Somit bleibt die 2014 mit dem Landesnaturschutzpreis ausgezeichnete, vom Biotopschutzbund angelegte und gepflegte, Streuobstwiese erhalten.