Unter der Überschrift „Natur pur | familienfreundlich | preisgünstig | flexibel“ bewirbt die Stadt Walldürn das Neubaugebiet Lindig. Während man dort mit dem angrenzenden Naherholungswald wirbt, möchte der Gemeindeverwaltungsverband den Bewohnern im Barnholz diese, an die Wohnbebauung unmittelbar angrenzende Naherholungsmöglichkeit, durch die Flächennutzungplanänderung in Gewerbefläche entziehen.
Das Landratsamt weist in seiner Stellungnahme zum Vorentuwrf der FNP-Änderung darauf hin, dass: „Das zur FNP – Änderung/Erweiterung vorgesehene Waldgebiet in allen Teilen im Bereich des von der Waldfunktionenkartierung ausgewiesenen Erholungswaldes – Stufe 2 liegt. Die Waldflächen dienen der örtlichen Naherholung und werden aufgrund der ortsnahen Lage gut angenommen.“
Gibt es in Walldürn Bürger 2. Klasse?