Bezüglich der Ausweisung einer Wohnbaufläche als „Vorderer Wasen II“ (rot dargestellt – 8,74 ha) in Walldürn lehnen wir diese Vorhaben weiterhin ab. Die Raumordnung weist die Fläche nicht als Siedlungsfläche, sondern als regionalen Grünzug und Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft aus. Nachdem einheitlichen Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar wird der Fläche außerdem eine große Bedeutung in Bezug auf Fremdenverkehr und Naherholung zugewiesen. Darüber hinaus wird der Fläche eine hohe bis sehr hohe klimaökologische Bedeutung attestiert.
Statt hier die Reißleine zu ziehen, wird man nun über den GVV ein Zielabweichungsverfahren beantragen. Eine Zielabweichung – wenn diese überhaupt positiv beschieden wird – hat zur Folge, dass der geänderte Teil erneut auszulegen ist und in Bezug auf die Änderung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist.
Wir als Bürgerinitiative und Biotopschutzbund werden dieses Instrumentarium nutzen, um uns weiterhin für den Erhalt der Grünflächen und Streuobstwiesen im Vorderen Wasen einzusetzen.
Wir halten es für absehbar, dass sich das nicht durchführbare Umlegungsverfahren auf der genehmigten Wohnbaufläche „Steinacker-Auerberg II“ (blau dargestellt – 5,8 ha), welches dazu führen soll, diese Fläche als Innenentwicklungspotential im FNP 2030 nicht weiter zu verfolgen, im „Vorderen Wasen II“ wiederholt.
Im Entwurf zum FNP 2030 wird man nun die Planungsfläche dahingehend ändern, dass die ursprüngliche Fläche etwa halbiert wird und eine südliche Fläche, welche direkt an die bestehende Wohnbebauung angrenzt, neu aufgenommen wird.
Das Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ein webbasiertes EDV-Werkzeug zur Berücksichtigung wesentlicher Ziele des Zielartenkonzepts Baden-Württembergs in der kommunalen Planungspraxis) führt u.a. die W-Fläche „Vorderer Wasen II“ als Streuobstwiesenflächen auf.
Bereits durch die Wohnbebauung „Vorderer Wasen“ wurden seinerzeit beträchtliche Flächen mit Streuobstwiesen vernichtet. Nun besteht wieder die Gefahr, durch die W-Fläche „Vorderer Wasen II“ einen wesentlichen Teil der letzten, verbliebenen und zusammenhängenden Streubstwiesenflächen mit ihrer Artenvielfalt und Bedeutung in der Kulturlandschaft zu verlieren.