„Durch die Rücknahme der Fläche „Schöner Busch“ vergrößert sich der Abstand zum FFH- und zum Vogelschutzgebiet auf mehr als 180 m. Zwischen der Baufläche und dem Beginn des FFH- und Vogelschutzgebiets verlaufen als wirksame Zäsur die Panzerstraße und die Bahnlinie. Von daher sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der beiden Gebiete zu erwarten.“
So die Aussage im Behandlungsvorschlag zur Flächennutzungsplanänderung.
Man möge sich auf der folgenden Karte selbst ein Bild machen, ob 180 m Abstand zum FFH-Gebiet eine ausreichende Schutzgrundlage darstellen. Die BI geht davon aus, dass keine Beeinträchtigung der Schutzgebiete erfolgen darf, denn man rechnet von Seiten der Planer ja durchaus mit einer Beeinträchtigung. Was ist das für eine Aussage, dass Panzerstraße und Bahnlinie eine wirksame Zäsur darstellen? Weder stellen Bahn oder Straße eine Lärmbarriere noch ein – bei Wanderungsbewegungen von Reptilen und Amphibien – unüberwindbares Hindernis dar.