Beim Zielabweichungsverfahren „Vorderer Wasen II“ gibt es
Neuigkeiten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat das Verfahren ausgesetzt.
Die Aussetzung wird von der Bürgerinitiative Walldürn „Für Mensch & Natur“ grundsätzlich begrüßt. Hierin sehen wir einen nachvollziehbaren Schritt, um zunächst Ergebnisse aus der zurzeit stattfindenden 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans der Metropolregion Rhein-Neckar abzuwarten.
Gleichzeitig ist die Aussetzung für die Bürgerinitiative auch Indiz dafür, dass sich die höhere Raumordnungsbehörde bewusst ist, dass die vom Gemeindeverwaltungsverband beantragte Zielabweichung von einem regionalen Grünzug in eine Wohnbaufläche weitreichende Konsequenzen hat. Nicht umsonst findet sich im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2030 die Aussage: „Mit der Bebauung der Wohnbaufläche Vorderer Wasen II geht ein großes, für die Naherholung besonders relevantes Gebiet am Ortsrand verloren. Es sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten.“ Die Beeinträchtigungen betreffen vor allem die Schutzgüter Grundwasser, Boden, Landschaftsbild und Erholung sowie Pflanzen und Tiere.
In unserer Stellungnahme zum FNP 2030-Entwurf haben wir auch deshalb gefordert, die Wohnbaufläche „Vorderer Wasen II“ nicht weiter zu verfolgen und zugunsten der vorhandenen, innerstädtischen Potentiale zu streichen. Das wäre jetzt für uns der konsequente Schritt, auch deshalb, um das Gesamtverfahren FNP 2030 als Instrument der Bauleitplanung nicht zu blockieren.
Wir sind der Überzeugung, dass die Stadt Walldürn dann zukunftsorientiert handelt, wenn sie nicht auf den Zug des kommunalen Überbietungswettstreites in puncto neuer Wohnbauflächen aufspringt, sondern ihren eigenen Weg beschreitet.
Konsequent und Schritt für Schritt zur lebendigen Innenstadt! Das wäre für uns eine vorausschauende, generationengerechte Zielabweichung. Die Aussetzung des Verfahrens ist somit eine wertvolle Denkpause.