Aktuell ist die geplante Wohnbaufläche vorerst vom Tisch. Durch die massive Kritik und Stellungnahmen der Bürgerinitiative, des Biotopschutzbundes, der Freien Wähler, sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden und zahlreicher Bürgerinnen wird die Fläche aus dem laufenden Flächennutzungsplanverfahren gestrichen. Wurde die Fläche bislang als alternativlos dargestellt, „kann die vorgesehene Bauflächenausweisung aufgrund raumordnerischer Belange aktuell nicht in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden und wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht weiterverfolgt“. Bei aller Freude über den „Etappensieg“ ist die Begründung aus Sicht der BI ein Skandal, denn die raumordnerischen Belange standen von der ersten Stunde an fest und wären somit ein Ausschlusskriterium für die Aufnahme in den FNP 2030 gewesen. Auf Nachfrage eines Mitglieds der Verbandsversammlung in der Gemeindeverwaltungsverbandssitzung am 28.07.2021, warum der „Vordere Wasen II“ überhaupt in das FNP-Verfahren aufgenommen wurde, antwortete der Walldürner Bürgermeister und Verbandsvorsitzende des Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn, Markus Günther, dass dies politisch so gewollt sei. Damit wird deutlich, dass es sich hier nicht um einen tatsächlichen Wohnbauflächenbedarf handelte, sondern eine politische Entscheidung war. Wäre es dann nicht konsequent, auch die politische Verantwortung zu übernehmen?

Chronologie

Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn plant die Neuaufstellung seines aus dem Jahr 2001 rechtsgültigen Flächennutzungsplanes. Unter anderem sollte eine 8,79 ha große Fläche in Walldürn für ein neues Wohnbaugebiet Vorderer Wasen II bereitgestellt werden.

Trotz massiver Kritik wollten die Bauverwaltung und der Gemeinderat (mit einer Ausnahme) an der Ausweisung von Wohnbaufläche im regionalen Grünzug und Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festhalten. Zudem stellt die Fläche eine Kernzone des Biotopverbunds dar und ist Naherholungsgebiet für die Walldürner Bevölkerung.

Nachfolgend besteht die Möglichkeit, die Unterlagen und Stellungnahmen im bisherigen Verfahren einzusehen:

Zu den Unterlagen auf der Internetseite des Gemeindeverwaltungsverband (Externer Link)

Die Planungsfläche (rot schraffiert) – Darstellung: Bürgerinitiative Walldürn | Kartendaten OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL

Unsere Argumente gegen die Ausweisung einer Wohnbaufläche „Vorderer Wasen II“ (Info-Flyer pdf-Datei).

Die Planung ist nicht alternativlos

Es gibt bereits ein rechtskräftiges Baugebiet “Steinacker-Auerberg II”, mit einer unbebauten Fläche von 5,8 ha. Hinzu kommen in Walldürn insgesamt 282 Baulücken und 24 größere Flächen(1).

Das rechtskräftige Baugebiet „Steinacker-Auerberg II“ hat ein Potential von 5,8 ha. – Darstellung: Bürgerinitiative Walldürn | Kartendaten LUBW und OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL | Quelle Bebauungsplan: Stadt Walldürn

Planungsfläche befindet sich mitten im Biotopverbund

Wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen gehen durch die Nutzungsänderung verloren(2). Die Flächenplanung “Vorderer Wasen II” nimmt keine Rücksicht auf das wichtige Lebensraumsystem des Biotopverbunds.

Die Planungsfläche liegt im Biotopverbund – Darstellung: Bürgerinitiative Walldürn | Kartendaten LUBW und OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL

Planung zerstört Naherholungsgebiet

Mit der Bebauung der Wohnbaufläche Vorderer Wasen II geht ein großes, für die Naherholung besonders relevantes Gebiet am Ortsrand verloren(2).

Bedarf für Wohnbauflächen nicht nachgewiesen

Die Stadtverwaltung begründet den Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen mit fiktiven Rechenmodellen und Annahmen, die sie nicht nachweisen kann. Eine schrumpfende Bevölkerung benötigt keine überdimensionierten Baugebiete. 2004 hatte Walldürn insgesamt 12.110 Einwohner, 2018 waren es 11.518 und im Jahr 2033 werden 11.789 vorausgesagt(4). Immer noch ein Minus von 321. Ein Mehrbedarf aufgrund des Bundeswehrstandortes und des Unternehmens Procter & Gamble beruht allein auf Vermutungen(1).

Fläche liegt im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft

Durch die Flächenumnutzung gehen hochwertige landwirtschaftliche Grünflächen und Streuobstwiesen mit ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Funktion verloren(2).

Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (gelb) – Darstellung: Bürgerinitiative Walldürn | Kartendaten LUBW und OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL | Quelle Bebauungsplan: Stadt Walldürn | Quelle Vorbehaltsgebiet: Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Schutzgüter betroffen

Die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Landschaftsbild und Erholung, sowie Pflanzen und Tiere werden erheblich beeinträchtigt(2).

Planungsfläche befindet sich im regionalen Grünzug

Die Landschaften in der Metropolregion Rhein-Neckar sollen durch Grünzüge miteinander vernetzt und erlebbar gemacht werden(3). Darauf nimmt die Planung keine Rücksicht.

Regionaler Grünzug (grün schraffiert) – Darstellung: Bürgerinitiative Walldürn | Kartendaten LUBW und OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL | Quelle Bebauungsplan: Stadt Walldürn | Quelle Grünzug: Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

(1) Quelle: GVV Hardheim-Walldürn, Begründung zum FNP 2030
(2) Quelle: Umweltbericht zum FNP 2030
(3) Quelle: Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar
(4) Quelle: Statistisches Landesamt