In der Begründung zur 3. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans finden sich drei Kernaussagen:
- Das Unternehmen Procter & Gamble benötigt zusätzliche Industrieflächen
- Ansiedlung von Zulieferbetrieben von P&G
- für ortsansässige Gewerbe- und Handwerksbetriebe stehen keine geeigneten Gewerbeflächen zurVerfügung
Sprach man im Jahr 2009 in Bezug auf die Flächennutzungsplanänderung im Bereich “Schöner Busch“ noch von einer Umwidmung in eine 7 ha große Misch- und Gewerbefläche, so sieht die neue Planung die Umwidmung von insgesamt 36,5 ha Wald- und landwirtschaftlicher Fläche in Industrie- (17,5 ha) , Gewerbe- (17,4 ha) und Mischgebiet (1,6 ha) vor. Auch fand die Planung im seit 2014 verbindlichen einheitlichen Regionalplan keine Berücksichtigung, obwohl man davon ausging, dass die Metropolregion Rhein-Neckar eine entsprechende Ausweisung berücksichtigen werde (5).
Dabei ist der einheitliche Regionalplan Ausdruck der politischen Willensbildung der Gesamtregion und Grundlage für ihre räumliche Entwicklung. Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar ist nach Art. 5, Abs. 5, Satz 3 des Staatsvertrages mit Datum vom 15. Dezember 2014 für den baden-württembergischen und den rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes verbindlich (6). Laut Regionalplan ist Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik der Verbandsindustriepark (VIP) mit einer Gesamtfläche von 87 ha und einer Flächenreserve von 6 ha.
Somit entspricht die Aussage im Entwurf zur FNP-Änderung: „Die Industrieflächen im VIP sind für die Ansiedlung von überregionalen Industrieunternehmen gedacht“ (7) nicht den Tatsachen. Auch die 2016 vorgenommen Ansiedlung des ZG Raiffeisen Technikzentrums im VIP oder das für 2017 geplante Gründerzentrum „Goldschmitt City“ widersprechen der Aussage zur Industrieansiedlung.
(5) 2009-04-30 Fränkische Nachrichten, Artikel: Gewerbegebiet auf den Weg gebracht, S. 27.
(6) https://www.m-r-n.com/start/regionalplanung-und-entwicklung/regionalplanung/rechtsverbindlicheregionalplaene/einheitlicher-regionalplan-rhein-neckar.html
(7) 3. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans, S. 7.