FNP 2015 – Sichtung Mittelspecht

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Am 12. Nov. 2017 konnte in unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet in der Waldstraße, wie bereits 2016, ein MITTELSPECHT dokumentiert werden. Insgesamt waren es 2 Exemplare, welche eine Futterstation wechselnd aufsuchten.

Kleiner als der Buntspecht gilt der Mittelspecht als typischer „Urwaldbewohner“, spezialisert auf alte Eichen. Auch in Buchenwäldern findet der Mittelspecht sein Auskommen. Wenn denn genügend Alt- und Totholz vorhanden ist. Dazu müssen die Buchen um die 200 Jahre alt sein, doch dieses Alter erreichen sie im Wirtschaftswald nicht mehr (1).

Leider wurden im Zuge des Baus eines Regenüberlaufbeckens im Oktober 2017 gerade diese alten Eichen entlang der Bahnlinie im „Schönen Busch“ gefällt. Gewässerschutz vs. Vogelschutz. Hier steht es 1:0  für den Gewässerschutz. Wir als Bürgerinitiative würden uns freuen, wenn Steuermittel in Form großzügig bemessener Fördermittel nicht einseitig Schutzgüter begünstigt.

Laut EU-Vogelschutzrichtlinie entwickeln sich die Bestände des für Eichenwälder typischen Mittelspechts seit Jahrzehnten negativ. Diese Entwicklung basiert fast ausschließlich auf dem Verlust an Lebensräumen: Alte Eichenwälder sind abgeholzt worden, ohne dass für ausreichenden Ersatz gesorgt worden wäre (2).

Deutschland beherbergt das weltweit größte Vorkommen an Mittelspechten. Dabei reicht die Spannweite der geschätzten Populationsgröße von 16000 bis 21000 Brutpaaren. Davon leben 2000 bis 2500 Paare in Baden-Württemberg. Gute Mittelspecht-Gebiete sind die beiden Verbreitungsschwerpunkte am Oberrhein und im weiteren Neckarraum. Hierzu zählen auch Schönbuch, Stromberg, sowie Glems- und Schurwald. Weniger zahlreich ist der Mittelspecht im Einzugsgebiet von Tauber, Jagst und Kocher, sowie im Kraichgau und im Odenwald zu finden (2).

Die Bestandsdichte steigt mit Zunahme des Eichenanteils. Der Mittelspecht ist bei seiner Brutbaumwahl flexibel; er bevorzugt allerdings auch hier Eichen. Die Höhlen befinden sich in der Regel im Bereich von Schadstellen sowie in abgestorbenen bzw. morschen Bäumen oder Ästen, wobei die mittlere Höhe ca. 9 Meter beträgt (3).

Gefährdungen (3):

  • Lebensraumverlust durch kurze Umtriebszeiten, Entnahme von Alteichen;
  • Zerstörung oder Trockenfallen von Hartholzauen;
  • Verdrängung der Eiche durch die Buche;
  • „Verinseln“ geeigneter Waldgebiete;
  • Beseitigung von Streuobstwiesen oder Verluste alter Obstbestände.

Empfehlungen zum Schutz und zur Förderung der Art (3):

  • Schutz und Erhalt von Hartholzauen und reich strukturierten alten Laub- und Mischwäldern (besonders Eichenbestände);
  • Erhalt von stehendem Totholz, besonders Eichen;
  • Schutz von Höhlenbäumen;
  • Wiedervernässung und Regeneration von Auwäldern und feuchten Eichenwäldern;
  • Schutz und Erhaltung von Streuobstwiesen;
  • Neubegründung von Eichenwäldern.

Der Mittelspechts gehört zur sogenannten Verantwortungsart, d.h. diese Art steht in der nationalen Verantwortlichkeit Deutschlands.

Verantwortungsarten sind Tier- und Pflanzenarten, für deren Erhalt und Schutz Deutschland nach der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine besondere Verantwortung trägt, weil diese entweder nur in Deutschland vorkommen (endemische Art) oder ein besonders hoher Anteil der Weltpopulation in Deutschland lebt, wie beim Mittelspecht. Im Naturschutz stellt das Konzept der Nationalen Verantwortlichkeit eine Ergänzung zu dem Konzept der Roten Listen dar, in denen der Gefährdungsgrad von Tier- und Pflanzenarten bewertet wird. Gemeinsam können diese Konzepte für die Definition von und die Verteilung von Ressourcen für Naturschutzmaßnahmen angewendet werden (4).

Vergleich Mittelspecht (mit durchgehendem roten Scheitel) und Buntspecht

Quellen:
(1) NABU
(2) EU Vogelschutzrichtlinie
(3) Natura 2000
(4) Wikipedia