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Biotopverbund

FNP 2030 führt Biotopverbund ad absurdum

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Wenn nach Pfingsten der durch die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn am 28.05.2020 gebilligte Entwurf zum Flächennutzungsplan 2030 (FNP 2030) offengelegt wird, dann werden dort zahlreiche Wohn- und Gewerbeflächen in Biotopverbünden ausgewiesen, was wiederum zu einer Berücksichtigung in der Ausgleichskonzeption führen soll. Dem Laien wird damit suggeriert, dass ein Biotopverbund ein…

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FNP 2030 – NEIN zum „Vorder Wasen II“

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Bezüglich der Ausweisung einer Wohnbaufläche als „Vorderer Wasen II“ (rot dargestellt – 8,74 ha) in Walldürn lehnen wir diese Vorhaben weiterhin ab. Die Raumordnung weist die Fläche nicht als Siedlungsfläche, sondern als regionalen Grünzug und Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft aus. Nachdem einheitlichen Regionalplan der Metropolregion Rhein-Neckar wird der Fläche außerdem eine große Bedeutung in Bezug auf Fremdenverkehr und Naherholung zugewiesen. Darüber hinaus wird der Fläche eine hohe bis sehr hohe klimaökologische Bedeutung attestiert.

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FNP 2030 – „Löschenäcker“ wird keine Gewerbefläche

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in der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 wurde mitgeteilt, dass der „Löschenäcker“ nicht weiter als gewerbliche Fläche (14,89 ha) weiterverfolgt werden soll und aus dem Flächennutzungsplan-Verfahren 2030 herausgenommen wird.

Somit haben wir hier einen großen Teilerfolg erzielt und danken allen, die sich ebenfalls gegen den Löschenäcker und für den VIP als Gewerbestandort ausgesprochen haben.

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